Studentin bespricht Unterlagen zu einem Werkstudentenvertrag in Göttingen
Vor der Unterschrift sollten alle Vertragsbedingungen feststehen. Foto: Pexels / Lizenz: Pexels

Vor der Unterschrift unter einen Werkstudentenvertrag müssen vor allem Arbeitszeit, Vergütung, Aufgaben, Befristung und Kündigungsregeln eindeutig feststehen. Unklare Formulierungen können später zu unbezahlten Überstunden, Problemen mit dem Studium oder unerwarteten Sozialabgaben führen. Studierende in Göttingen sollten das Angebot nicht nur nach dem Stundenlohn beurteilen. Entscheidend ist, ob die Arbeit mit Vorlesungen und Prüfungen vereinbar bleibt. Eine ähnliche Prüfung empfiehlt sich auch beim ersten Jobangebot nach dem Studium. Der Werkstudentenstatus ist keine eigene arbeitsrechtliche Vertragsart, sondern vor allem eine sozialversicherungsrechtliche Einordnung. Werkstudierende haben grundsätzlich dieselben Rechte auf Mindestlohn, bezahlten Urlaub und Entgeltfortzahlung wie andere Teilzeitbeschäftigte.

Inhaltsverzeichnis

Vertragsangaben und Aufgaben vor der Unterschrift prüfen

Ein Werkstudentenvertrag sollte die Vertragsparteien, den Arbeitsbeginn, den Arbeitsort, die Tätigkeit, die Arbeitszeit und die Vergütung eindeutig nennen. Bei einer Befristung müssen außerdem das Enddatum oder die vorhersehbare Dauer erkennbar sein. Das Nachweisgesetz verlangt weitere Informationen zu Urlaub, Kündigungsverfahren, Probezeit und möglichen Tarifverträgen.

Besonders wichtig ist eine konkrete Tätigkeitsbeschreibung. Allgemeine Formulierungen wie Unterstützung im Tagesgeschäft lassen offen, welche Aufgaben tatsächlich verlangt werden dürfen. Besser sind nachvollziehbare Angaben zu Arbeitsbereich, Zuständigkeiten und verantwortlicher Führungskraft.

Vor der Unterschrift sollten folgende Angaben vorhanden sein

  • vollständige Namen und Anschriften beider Vertragsparteien
  • Beginn und gegebenenfalls Ende der Beschäftigung
  • Arbeitsort sowie Regelungen zu mobiler Arbeit
  • konkrete Aufgaben und organisatorische Zuordnung
  • wöchentliche Arbeitszeit und Verteilung der Stunden
  • Stundenlohn oder Monatsvergütung sowie Fälligkeit
  • Urlaubsanspruch und Verfahren bei Krankheit
  • Probezeit und Kündigungsfristen
  • Regeln zu Überstunden und Arbeitszeiterfassung

Werkstudentenvertrag in der Vertrags-Ampel

Markiere alle Punkte, die im Vertrag eindeutig geregelt sind.

Die Auswertung bietet eine erste Orientierung und ersetzt keine individuelle Beratung.

Bei mobiler Arbeit sollte geklärt werden, wer Laptop, Software und weitere Arbeitsmittel bereitstellt. Auch die Anwesenheit im Betrieb muss planbar sein. Eine pauschale Homeoffice-Zusage hilft wenig, wenn der Arbeitgeber jederzeit Präsenz verlangen kann.

Wer noch nach einer passenden Stelle sucht, kann vor dem Vergleich einzelner Verträge die Jobplattformen für Studierende prüfen. Stellenanzeige und späterer Vertrag sollten bei Aufgaben, Stundenumfang und Arbeitsort nicht voneinander abweichen.

Die 20-Stunden-Regel mit Vorlesungen in Göttingen abstimmen

Während der Vorlesungszeit dürfen Werkstudierende grundsätzlich höchstens 20 Stunden pro Woche arbeiten, damit das Studium sozialversicherungsrechtlich im Vordergrund bleibt. Mehrere Beschäftigungen werden bei dieser Prüfung zeitlich zusammengerechnet. Das gilt auch dann, wenn sie bei unterschiedlichen Arbeitgebern ausgeübt werden.

 Werkstudent arbeitet in Göttingen am Laptop und plant seine Arbeitszeit
Die Arbeitszeit muss mit Vorlesungen und Prüfungen vereinbar bleiben. Foto: Pexels / Lizenz: Pexels

Eine Überschreitung kann unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein. Das betrifft insbesondere zeitlich begrenzte Tätigkeiten am Wochenende, am Abend, in der Nacht oder während der vorlesungsfreien Zeit. Solche Beschäftigungszeiten dürfen innerhalb eines Zeitjahres grundsätzlich nicht länger als 26 Wochen dauern. Die konkrete Bewertung übernimmt die Krankenkasse.

Der Vertrag sollte deshalb nicht nur eine durchschnittliche Arbeitszeit nennen. Er sollte erkennen lassen, wie viele Stunden regelmäßig pro Woche vorgesehen sind. Bei schwankenden Einsatzzeiten muss außerdem feststehen, wann der Dienstplan bekannt gegeben wird.

Bei Arbeit auf Abruf ist besondere Vorsicht notwendig. Fehlt eine vereinbarte Wochenarbeitszeit, gelten nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz grundsätzlich 20 Wochenstunden als vereinbart. Das kann den vollständigen Spielraum der Werkstudentenregelung ausschöpfen. Werden keine täglichen Stunden festgelegt, muss ein Einsatz grundsätzlich mindestens drei aufeinanderfolgende Stunden dauern.

Die folgenden Schritte helfen bei der realistischen Planung

  1. Alle Vorlesungen, Seminare und Pflichttermine in einen Wochenplan eintragen.
  2. Fahrzeiten zwischen Campus, Wohnung und Arbeitsplatz ergänzen.
  3. Arbeitsstunden aus sämtlichen Nebenjobs zusammenrechnen.
  4. Prüfungsphasen und Abgabefristen frühzeitig markieren.
  5. Mit dem Arbeitgeber schriftlich klären, ob Stunden vor Prüfungen reduziert werden können.

Wer mehrere Prüfungen vorbereitet, sollte Arbeitszeiten nicht allein nach einem normalen Vorlesungsmonat planen. Die Hinweise zur Prüfungsplanung ohne typische Fehler können helfen, Belastungsspitzen frühzeitig zu erkennen.

Mindestlohn, Auszahlung und Überstunden eindeutig regeln

Seit dem 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland 13,90 Euro brutto je Arbeitsstunde. Er gilt grundsätzlich auch für Werkstudierende. Ein höherer Stundenlohn kann sich aus dem Vertrag, einem anwendbaren Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung ergeben.

Bei einer Monatsvergütung sollte nachvollziehbar sein, auf wie vielen Stunden sie beruht. Sonst lässt sich nur schwer prüfen, ob jede geleistete Stunde bezahlt wird. Der Vertrag sollte außerdem den Auszahlungstermin und die Methode der Arbeitszeiterfassung nennen.

Unklare Überstundenklauseln sind ein häufiges Risiko. Formulierungen, nach denen sämtliche Mehrarbeit bereits mit dem Gehalt abgegolten sein soll, lassen die tatsächliche Belastung nicht erkennen. Vor der Unterschrift sollte feststehen, in welchem Umfang Mehrarbeit verlangt werden darf und ob sie bezahlt oder durch Freizeit ausgeglichen wird.

Werkstudentenlohn schnell berechnen

Ermittle den ungefähren monatlichen Bruttoverdienst.

Ungefährer Monatsverdienst
1.203,74 Euro brutto

Berechnung mit durchschnittlich 4,33 Wochen pro Monat. Steuern und Sozialabgaben werden nicht abgezogen.

Zu klären sind insbesondere diese Fragen

  • Wer darf Überstunden anordnen oder genehmigen
  • Wie werden zusätzliche Stunden dokumentiert
  • Bis wann muss ein Freizeitausgleich erfolgen
  • Was geschieht mit einem Zeitguthaben am Vertragsende
  • Werden Zuschläge für besondere Arbeitszeiten gezahlt

Das Arbeitszeitgesetz gilt auch für Werkstudierende. Die werktägliche Arbeitszeit darf grundsätzlich acht Stunden nicht überschreiten. Eine Verlängerung auf bis zu zehn Stunden ist nur mit dem gesetzlich vorgesehenen Ausgleich möglich. Bei mehr als sechs Stunden Arbeit ist eine Pause von mindestens 30 Minuten erforderlich. Nach dem Arbeitstag gilt grundsätzlich eine ununterbrochene Ruhezeit von elf Stunden.

Befristung, Probezeit und Kündigungsfrist richtig lesen

Werkstudentenverträge werden häufig befristet abgeschlossen. Eine kalendermäßige Befristung endet zum vereinbarten Datum, ohne dass eine Kündigung notwendig ist. Die Befristung eines Arbeitsvertrags muss zu ihrer Wirksamkeit grundsätzlich schriftlich vereinbart werden.

Eine sachgrundlose Befristung ist nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz grundsätzlich bis zu zwei Jahren möglich. Innerhalb dieses Zeitraums darf sie höchstens dreimal verlängert werden. Abweichungen können sich unter anderem aus Tarifverträgen ergeben. Eine frühere Beschäftigung beim selben Arbeitgeber kann einer sachgrundlosen Befristung entgegenstehen.

Ein befristeter Vertrag kann vor seinem Enddatum ordentlich gekündigt werden, wenn dies im Vertrag oder in einem anwendbaren Tarifvertrag vorgesehen ist. Fehlt eine solche Regelung, ist der vorzeitige Ausstieg deutlich schwieriger. Das ist problematisch, wenn ein Auslandssemester, ein Pflichtpraktikum oder ein Studienortwechsel bevorsteht.

Bei einer vereinbarten Probezeit von höchstens sechs Monaten kann grundsätzlich mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Nach der Probezeit gilt für Beschäftigte regelmäßig eine gesetzliche Grundfrist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats. Vertragliche oder tarifliche Regelungen können im zulässigen Rahmen abweichen.

Studierende sollten außerdem prüfen, ob der Vertrag automatisch an die Immatrikulation gekoppelt ist. Meldepflichten bei Exmatrikulation, Studienabschluss oder Hochschulwechsel müssen verständlich sein. Ein Vergleich von befristeten und unbefristeten Beschäftigungen im Studium zeigt, welche Planungsunterschiede daraus entstehen.

Bezahlter Urlaub und Entgeltfortzahlung gelten auch für Werkstudierende

Werkstudierende haben Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Der gesetzliche Mindesturlaub entspricht vier Wochen pro Jahr. Bei einer Fünf-Tage-Woche sind das mindestens 20 Arbeitstage. Wer regelmäßig an zwei Tagen pro Woche arbeitet, erreicht den vierwöchigen Mindesturlaub mit acht persönlichen Urlaubstagen.

Entscheidend sind die regelmäßigen Arbeitstage und nicht allein die Zahl der Wochenstunden. Verteilen sich zehn Wochenstunden auf fünf Tage, werden für eine freie Woche fünf Urlaubstage benötigt. Werden dieselben Stunden an zwei Tagen geleistet, sind es zwei Urlaubstage.

Bei einem Eintritt oder Austritt im laufenden Jahr kann ein anteiliger Urlaubsanspruch entstehen. Der Vertrag darf den gesetzlichen Mindestanspruch nicht unterschreiten. Gewährt der Arbeitgeber mehr Urlaub, sollte er deutlich zwischen gesetzlichem und zusätzlichem vertraglichem Urlaub unterscheiden.

Bei unverschuldeter Arbeitsunfähigkeit besteht nach vierwöchiger ununterbrochener Beschäftigung grundsätzlich Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber für bis zu sechs Wochen. Die Erkrankung und ihre voraussichtliche Dauer müssen unverzüglich gemeldet werden. Der Arbeitgeber darf eine ärztliche Feststellung bereits ab dem ersten Krankheitstag verlangen.

Werkstudierende erhalten nach dem Ende der Entgeltfortzahlung aus der studentischen Krankenversicherung regelmäßig kein Krankengeld. Gerade bei einer längeren Erkrankung kann deshalb eine finanzielle Lücke entstehen.

Werkstudentenprivileg, Krankenversicherung und Steuern kalkulieren

Das Werkstudentenprivileg betrifft die Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Bleibt das Studium prägend, fallen aus der Beschäftigung grundsätzlich keine Beiträge zu diesen drei Versicherungszweigen an. Die eigene Kranken- und Pflegeversicherung muss trotzdem bestehen.

Werkstudierende sind in einer mehr als geringfügigen Beschäftigung grundsätzlich rentenversicherungspflichtig. Bei einem monatlichen Bruttoverdienst zwischen 603,01 Euro und 2.000 Euro liegt 2026 der sogenannte Übergangsbereich. Der Arbeitnehmeranteil zur Rentenversicherung wird dort reduziert berechnet.

Ein Werkstudentenjob ist nicht automatisch ein Minijob. Die Minijobgrenze liegt 2026 bei 603 Euro pro Monat. Bei einem Werkstudentenvertrag kann das Einkommen deutlich höher sein, solange die Voraussetzungen des Werkstudentenprivilegs erfüllt bleiben.

Für die beitragsfreie Familienversicherung gilt 2026 grundsätzlich eine regelmäßige Einkommensgrenze von 565 Euro monatlich. Bei einem Minijob kann die Grenze von 603 Euro maßgeblich sein. Werbungskosten und die Art der Einkünfte können die Bewertung beeinflussen. Vor Vertragsabschluss sollte die eigene Krankenkasse deshalb über den geplanten Verdienst und sämtliche Tätigkeiten informiert werden.

Lohnsteuer kann bereits monatlich einbehalten werden. Ob sie endgültig anfällt, hängt vom gesamten Jahreseinkommen und den steuerlich berücksichtigten Beträgen ab. Der steuerliche Grundfreibetrag liegt 2026 bei 12.348 Euro. Einbehaltene Lohnsteuer kann nach einer Einkommensteuererklärung teilweise oder vollständig erstattet werden, wenn das zu versteuernde Einkommen entsprechend niedrig bleibt.

Bei BAföG, Familienversicherung oder weiteren Leistungen gelten jeweils eigene Einkommensregeln. Seit 2026 ist ein Verdienst bis zur Minijobgrenze von 603 Euro grundsätzlich ohne Kürzung des BAföG möglich. Andere Einkünfte und der gesamte Bewilligungszeitraum können das Ergebnis verändern. Weitere Möglichkeiten zur Studienfinanzierung in Göttingen sollten daher gemeinsam mit dem erwarteten Nettoverdienst betrachtet werden.

Was gilt in welcher Situation?

Öffne das passende Szenario und prüfe den nächsten Schritt.

Wenn die Wochenstunden im Vertrag fehlen

Dann sollte die Arbeitszeit vor der Unterschrift konkret festgelegt werden. Bei Arbeit auf Abruf können sonst gesetzlich 20 Wochenstunden als vereinbart gelten.

Wenn Überstunden nicht geregelt sind

Dann sollten Umfang, Genehmigung, Erfassung und Ausgleich schriftlich geklärt werden.

Wenn der Vertrag befristet ist

Dann müssen Enddatum und Möglichkeiten einer vorzeitigen ordentlichen Kündigung geprüft werden.

Wenn mehrere Nebenjobs bestehen

Dann müssen die Arbeitszeiten aus allen Beschäftigungen für die 20-Stunden-Regel zusammengerechnet werden.

Wenn sich das Einkommen erhöht

Dann sollten Familienversicherung, BAföG, Rentenbeiträge und mögliche Lohnsteuer neu geprüft werden.

Internationale Studierende müssen den Aufenthaltstitel mitprüfen

Studierende aus der Europäischen Union, dem Europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz können grundsätzlich unter denselben Bedingungen wie deutsche Studierende arbeiten. Für Angehörige anderer Staaten sind zusätzlich die Einträge und Nebenbestimmungen des Aufenthaltstitels entscheidend.

Eine Aufenthaltserlaubnis zum Studium erlaubt grundsätzlich Beschäftigungen bis zu 140 vollen oder 280 halben Arbeitstagen im Jahr. Alternativ kann während der Vorlesungszeit eine Beschäftigung von bis zu 20 Stunden pro Woche ausgeübt werden. Für studentische Nebentätigkeiten gelten besondere Regeln.

Vor der Unterschrift sollten internationale Studierende prüfen, wie die vorgesehene Arbeitszeit auf das Arbeitstagekonto angerechnet wird. Auch ein freiwilliges Praktikum oder eine weitere Beschäftigung kann dabei relevant sein. Im Zweifel ist die zuständige Ausländerbehörde die richtige Anlaufstelle.

Der Arbeitgeber benötigt regelmäßig eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung. Änderungen beim Studienstatus, der Arbeitserlaubnis oder der Krankenkasse müssen rechtzeitig mitgeteilt werden. Die allgemeinen Formalitäten im Studium in Göttingen sollten deshalb zusammen mit den Beschäftigungsunterlagen organisiert werden.

Wichtigste Punkte zum Merken

  • Aufgaben, Arbeitsort und Arbeitsstunden müssen eindeutig beschrieben sein.
  • Während der Vorlesungszeit gilt grundsätzlich die Grenze von 20 Wochenstunden.
  • Arbeitszeiten aus mehreren Beschäftigungen werden zusammengerechnet.
  • Der gesetzliche Mindestlohn beträgt 2026 mindestens 13,90 Euro brutto je Stunde.
  • Überstunden dürfen nicht ohne klare Regeln im Vertrag stehen.
  • Eine Befristung muss grundsätzlich schriftlich vereinbart werden.
  • Auch Werkstudierende haben bezahlten Urlaub und Entgeltfortzahlung.
  • Der Werkstudentenstatus befreit nicht von der Rentenversicherung.
  • Krankenkasse, BAföG und Aufenthaltstitel müssen gesondert geprüft werden.

FAQ

Muss ein Werkstudentenvertrag schriftlich abgeschlossen werden?

Die wesentlichen Arbeitsbedingungen müssen nach dem Nachweisgesetz dokumentiert werden. Eine Befristung benötigt zu ihrer Wirksamkeit grundsätzlich die Schriftform.

Darf ein Werkstudent mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten?

Eine Überschreitung kann unter bestimmten Voraussetzungen am Wochenende, am Abend, in der Nacht oder während der vorlesungsfreien Zeit möglich sein. Maßgeblich sind Dauer und zeitliche Lage aller Beschäftigungen.

Haben Werkstudierende Anspruch auf bezahlten Urlaub?

Ja. Der gesetzliche Mindesturlaub entspricht vier Wochen pro Jahr und wird anhand der regelmäßigen Arbeitstage pro Woche berechnet.

Müssen Werkstudierende Überstunden leisten?

Das hängt von der vertraglichen Regelung ab. Umfang, Anordnung, Erfassung und Ausgleich der zusätzlichen Stunden sollten vor der Unterschrift eindeutig feststehen.

Endet ein Werkstudentenvertrag automatisch mit dem Studienabschluss?

Das geschieht nur, wenn der Vertrag wirksam befristet ist oder eine entsprechende wirksame Regelung enthält. Sozialversicherungsrechtlich endet das Werkstudentenprivileg regelmäßig mit Ablauf des Monats, in dem das Gesamtergebnis der Abschlussprüfung offiziell schriftlich mitgeteilt wurde.

Welche Stelle entscheidet über das Werkstudentenprivileg?

Die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung erfolgt im Einzelfall unter Beteiligung der Krankenkasse. Deshalb sollten Arbeitszeit, Einkommen und weitere Beschäftigungen vor Arbeitsbeginn gemeldet werden.

Ein guter Werkstudentenvertrag nennt Aufgaben, Arbeitszeit, Vergütung, Urlaub und Kündigungsbedingungen eindeutig. Während der Vorlesungszeit bleiben Studierende grundsätzlich unter 20 Arbeitsstunden pro Woche. Seit Januar 2026 gilt ein Mindestlohn von 13,90 Euro brutto je Stunde. Vor der Unterschrift müssen außerdem Krankenversicherung, Rentenbeiträge, BAföG und bei internationalen Studierenden der Aufenthaltstitel geprüft werden.

Wer jede Vertragsklausel vor der Unterschrift kontrolliert, kann Arbeitszeiten und Einkommen verlässlich mit dem Studium verbinden. Mündliche Zusagen zu Homeoffice, Prüfungsphasen oder Überstunden sollten in den Vertrag oder eine schriftliche Zusatzvereinbarung aufgenommen werden.

Quelle

Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz mit Gesetze im Internet, Deutsche Rentenversicherung, Deutsches Studierendenwerk, Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend mit dem BAföG-Portal sowie das Bundesportal Make it in Germany.