Studentin unterschreibt einen WG-Mietvertrag in Göttingen
Vor der Unterschrift sollten Mietkosten, Kaution und Vertragsbedingungen genau geprüft werden. Foto: Pexels / Lizenz: Pexels

Wer ein WG-Zimmer in Göttingen mietet, sollte vor der Unterschrift vor allem prüfen, wer tatsächlich Vertragspartner ist, welche Kosten zur Miete gehören und wie Kündigung, Kaution und Befristung geregelt sind. Gerade bei Wohngemeinschaften können unterschiedliche Vertragsmodelle dazu führen, dass Studierende deutlich mehr Verantwortung übernehmen als zunächst erwartet. Die Universität Göttingen nennt Wohngemeinschaften als eine besonders verbreitete Wohnform unter Studierenden. Auf dem privaten Wohnungsmarkt werden sowohl unmöblierte WG-Zimmer als auch möblierte Zimmer zur Zwischenmiete angeboten. Deshalb lohnt es sich, nicht nur Zimmergröße und Lage zu vergleichen, sondern den Vertrag vollständig zu lesen. Wer noch zwischen mehreren Wohnformen entscheidet, findet weitere Hinweise beim Vergleich WG oder Wohnheim in Göttingen

Inhaltsverzeichnis

WG-Vertrag in Göttingen zuerst nach Mietmodell prüfen

Einer der wichtigsten Punkte steht häufig bereits auf der ersten Vertragsseite. Entscheidend ist, wer dort als Mieter genannt wird. In einer WG können alle Bewohner gemeinsam Hauptmieter sein. Möglich ist auch, dass nur eine Person den Hauptmietvertrag abgeschlossen hat und die übrigen Bewohner Untermietverträge besitzen. Eine weitere Variante sind getrennte Mietverträge für einzelne Zimmer.

Der häufigste Fehler besteht darin, ein WG-Zimmer zu übernehmen, ohne vorher zu verstehen, welches dieser Vertragsmodelle tatsächlich gilt. Die Unterschiede werden spätestens dann relevant, wenn jemand auszieht, eine neue Person einziehen soll oder Mietzahlungen ausbleiben.

Wie sicher ist dein WG-Mietvertrag?

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0–1 Punkte · gut vorbereitet 2–3 Punkte · genauer prüfen 4–6 Punkte · vor Unterschrift klären

Verpflichten sich mehrere Personen gemeinsam durch einen Vertrag, kann nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch eine gesamtschuldnerische Haftung bestehen. Dann sollte niemand davon ausgehen, gegenüber dem Vermieter automatisch nur für den eigenen rechnerischen Mietanteil verantwortlich zu sein. 

Vertragsmodell Typische Situation Vor der Unterschrift prüfen
Alle Bewohner sind Mieter Mehrere Personen unterschreiben denselben Vertrag Haftung, Auszug einzelner Bewohner und Austausch von WG-Mitgliedern
Hauptmieter mit Untermietern Eine Person mietet die Wohnung und vermietet Zimmer weiter Erlaubnis zur Untervermietung und genaue Vertragsparteien
Einzelverträge Jedes Zimmer wird separat vermietet Nutzung gemeinsamer Räume, Nebenkosten und Verantwortlichkeiten

Studierende sollten deshalb nicht nur fragen, wie hoch der eigene Anteil an der Miete ist. Mindestens genauso wichtig ist die Frage, ob sie Mieter der gesamten Wohnung, Untermieter eines Zimmers oder alleiniger Vertragspartner für ein bestimmtes Zimmer werden.

Kaltmiete und Betriebskosten klar auseinanderhalten

Ein niedriger Betrag im Inserat sagt noch wenig über die tatsächlichen monatlichen Wohnkosten aus. Der Vertrag sollte eindeutig erkennen lassen, welche Grundmiete geschuldet wird und welche weiteren Kosten hinzukommen. Betriebskosten können nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch als Pauschale oder als Vorauszahlung vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen erfolgt grundsätzlich eine Abrechnung. 

Vor der Unterschrift sollte klar sein, ob Heizung, Wasser und weitere Betriebskosten bereits berücksichtigt sind und welche Ausgaben zusätzlich direkt von den WG-Bewohnern getragen werden. Strom, Internet oder andere gemeinsam organisierte Leistungen können außerhalb des eigentlichen Mietvertrags liegen.

Gerade in einer WG entsteht sonst schnell ein zweites Kostenproblem. Der Mietvertrag kann nur einen Teil der monatlichen Belastung zeigen, während innerhalb der Wohngemeinschaft weitere Kosten verteilt werden. Deshalb sollten Bewohner getrennt festhalten, welche Zahlungen an den Vermieter gehen und welche Ausgaben intern zwischen den Mitbewohnern aufgeteilt werden.

  • Grundmiete beziehungsweise Kaltmiete prüfen
  • Betriebskosten als Pauschale oder Vorauszahlung erkennen
  • Heizkosten und Wasserzuordnung kontrollieren
  • Stromvertrag und Internetkosten getrennt klären
  • Regelung für gemeinsam angeschaffte Haushaltsartikel festlegen

Wer erstmals in Göttingen eine eigene Wohnsituation organisiert, sollte außerdem überlegen, welche Einrichtung bereits vorhanden ist. Hinweise dazu gibt es auch unter eigene Möbel im Studentenzimmer.

Kaution nach den gesetzlichen Grenzen kontrollieren

Die Mietkaution darf bei Wohnraum grundsätzlich höchstens das Dreifache der monatlichen Miete ohne die als Pauschale oder Vorauszahlung ausgewiesenen Betriebskosten betragen. Wird eine Geldsumme als Sicherheit vereinbart, darf der Mieter sie nach § 551 BGB in drei gleichen monatlichen Teilzahlungen leisten. Die erste Rate wird zu Beginn des Mietverhältnisses fällig. 

Eine Forderung, die komplette Barkaution lange vor dem Beginn des Mietverhältnisses ohne nähere Erklärung zu überweisen, sollte deshalb nicht ungeprüft akzeptiert werden. Vor jeder Zahlung müssen außerdem Vertragspartner, Kontodaten und tatsächliches Mietangebot nachvollziehbar sein.

Bei einer WG kommt eine weitere Frage hinzu. Im Vertrag sollte erkennbar sein, ob eine gemeinsame Kaution für die komplette Wohnung existiert oder ob für ein einzelnes Zimmer eine eigene Sicherheit vereinbart wird. Bei Untervermietung muss außerdem klar sein, an wen die Kaution gezahlt wird und wer sie nach Beendigung des Untermietverhältnisses abrechnet.

Befristung und Kündigung vor der Unterschrift lesen

Für Studierende kann die Vertragsdauer besonders wichtig sein. Ein Semester, ein Praktikum oder ein Auslandsaufenthalt verändert die Wohnplanung schnell. Deshalb sollte bereits vor Vertragsabschluss geklärt werden, ob der Mietvertrag unbefristet ist, ob eine rechtlich wirksame Befristung vorgesehen ist oder ob besondere Bedingungen gelten.

Für einen normalen Zeitmietvertrag über Wohnraum nennt § 575 BGB bestimmte Voraussetzungen. Der Vermieter muss einen gesetzlich vorgesehenen Grund für die Befristung haben und diesen bei Vertragsschluss mitteilen. Fehlt ein wirksamer Befristungsgrund, behandelt das Gesetz den Vertrag grundsätzlich als unbefristet. Für bestimmte Wohnformen gelten allerdings Sonderregeln. Dazu gehören unter anderem Studentenwohnheime sowie bestimmte möblierte Räume innerhalb einer vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung. 

Die Unterschiede zwischen beiden Vertragsformen sind für Studierende so wichtig, dass sich vor der Entscheidung auch ein Blick auf befristete und unbefristete Wohnverhältnisse im Studium lohnt.

Bei gewöhnlichen unbefristeten Wohnraummietverhältnissen sieht § 573c BGB für die ordentliche Kündigung durch den Mieter vor, dass sie spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats möglich ist. Die Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses bedarf nach § 568 BGB der Schriftform. 

Besondere Aufmerksamkeit verdient ein möbliertes Zimmer, wenn der Vermieter selbst in derselben Wohnung wohnt. Für bestimmte derartige Mietverhältnisse sieht das Gesetz Ausnahmen vom üblichen Mieterschutz und eine kürzere Kündigungsregel vor. Entscheidend sind die konkreten Voraussetzungen des Vertrags und der Wohnsituation. 

Untervermietung in der WG eindeutig regeln

Viele studentische WGs funktionieren mit Haupt- und Untermietverträgen. Das Modell ist praktisch, darf aber nicht mit einer informellen Absprache unter Freunden verwechselt werden. Nach § 540 BGB darf ein Mieter den Gebrauch der Mietsache grundsätzlich nicht ohne Erlaubnis des Vermieters einem Dritten überlassen. Für die teilweise Überlassung von Wohnraum können zusätzlich die Regeln des § 553 BGB relevant sein.

Wer einen Untermietvertrag unterschreibt, sollte deshalb wissen, ob die Untervermietung gegenüber dem Eigentümer beziehungsweise Hauptvermieter geklärt ist. Eine mündliche Aussage eines Mitbewohners ersetzt keine sorgfältige Prüfung des Vertragsmodells.

Besonders problematisch wird eine unklare Konstruktion beim Bewohnerwechsel. In vielen WGs wird angenommen, dass ein ausziehender Bewohner einfach selbst eine Nachfolgeperson bestimmen kann. Ob und wie ein Austausch möglich ist, hängt jedoch vom bestehenden Vertrag und den beteiligten Vertragsparteien ab.

  1. Alle im Vertrag genannten Personen identifizieren.
  2. Prüfen, wer Vermieter und wer Hauptmieter ist.
  3. Bei Untervermietung die erforderliche Erlaubnis klären.
  4. Regelung zum Austausch von WG-Mitgliedern lesen.
  5. Kündigungsfrist und Vertragsende kontrollieren.
  6. Erst danach Vertrag und Übergabe organisieren.

Welcher Punkt betrifft deine WG?

Alle unterschreiben Haftung und Auszug einzelner WG-Mitglieder prüfen
Untermiete Vertragspartner und Erlaubnis zur Untervermietung klären
Befristeter Vertrag Laufzeit, Befristungsgrund und Vertragsende genau lesen
Möbliertes Zimmer Inventar und vorhandene Schäden bei der Übergabe festhalten

Zimmerzustand und Möbel schriftlich festhalten

Der Mietvertrag allein dokumentiert nicht immer den tatsächlichen Zustand des Zimmers am Einzugstag. Bereits vorhandene Schäden sollten deshalb nachvollziehbar festgehalten werden. Das gilt beispielsweise für beschädigte Böden, auffällige Wände, defekte Möbel oder andere erkennbare Mängel.

Studentin in einem WG-Zimmer in Göttingen mit Tablet und Einrichtung
Bei einem möblierten WG-Zimmer sollten Einrichtung und Zustand bei der Übergabe dokumentiert werden.Foto: Pexels / Lizenz: Pexels

Ein Übergabeprotokoll kann später helfen, den Zustand bei Einzug und Auszug miteinander zu vergleichen. Bei einem möblierten WG-Zimmer sollte zusätzlich eine Inventarliste sinnvoll sein. Gerade bei Zwischenmieten bleiben häufig Möbel im Raum. Die Universität Göttingen weist darauf hin, dass Zimmer auf dem privaten Markt vielfach unmöbliert angeboten werden, während zeitlich begrenzte Zwischenmieten häufiger möbliert sind. 

Bei erheblichen Mängeln des Mietobjekts enthält das Bürgerliche Gesetzbuch eigene Regelungen zu den Rechten des Mieters. Deshalb ist es sinnvoll, erkennbare Probleme nicht nur mündlich in der WG anzusprechen, sondern gegenüber dem richtigen Vertragspartner nachvollziehbar zu dokumentieren. 

Vertragspunkt Was eindeutig sein sollte Typisches Risiko
Mietobjekt Genaues Zimmer und mitgenutzte Räume Unklare Nutzungsrechte
Miete Grundmiete und zusätzliche Kosten Höhere Monatskosten als erwartet
Kaution Höhe, Empfänger und Zahlungsweise Unklare Rückzahlung
Laufzeit Befristet oder unbefristet Unerwartete Bindung
Kündigung Frist und erforderliche Form Zu später Auszug
Möbel Inventar und vorhandene Schäden Streit beim Auszug
Untervermietung Vertragspartner und erforderliche Zustimmung Unzulässige Weitervermietung

Anmeldung nach dem Einzug in Göttingen vorbereiten

Ein Mietvertrag hat auch praktische Folgen nach dem Einzug. Nach dem Bundesmeldegesetz muss sich grundsätzlich anmelden, wer eine Wohnung bezieht. Die allgemeine Frist beträgt zwei Wochen nach dem Einzug. Der Wohnungsgeber muss bei der Anmeldung mitwirken und eine Wohnungsgeberbestätigung ausstellen beziehungsweise die erforderlichen Angaben elektronisch übermitteln. 

Studierende sollten deshalb bereits vor der Vertragsunterschrift sicherstellen, dass der tatsächliche Einzug und die erforderliche Wohnungsgeberbestätigung problemlos nachvollziehbar sind. Weitere organisatorische Schritte rund um den Studienbeginn lassen sich mit den Formalitäten im Studium in Göttingen abstimmen.

Wer nur für einen begrenzten Zeitraum nach Göttingen kommt oder bereits mit einer anderen Wohnung in Deutschland gemeldet ist, sollte zusätzlich prüfen, welche gesetzlichen Ausnahmen für vorübergehende Aufenthalte gelten. Das Bundesmeldegesetz enthält hierfür besondere Vorschriften. 

Die Universität Göttingen empfiehlt insbesondere internationalen Studierenden, frühzeitig mit der Unterkunftssuche zu beginnen. In stark nachgefragten Zeiträumen kann es schwieriger sein, preiswerten Wohnraum zu finden. Zeitdruck sollte trotzdem kein Grund sein, einen Mietvertrag ungeprüft zu unterschreiben. 

Auch die Alltagstauglichkeit einer WG sollte nicht völlig hinter Vertragsfragen verschwinden. Wege zur Hochschule, Einkaufsmöglichkeiten, gemeinsame Räume und das Zusammenleben beeinflussen schließlich den gesamten Studienalltag. Einen breiteren Überblick bietet der Studentenalltag in Göttingen.

Vor der Unterschrift empfiehlt sich deshalb ein systematischer letzter Durchgang durch sämtliche Vertragsseiten. Unklare handschriftliche Ergänzungen, widersprüchliche Angaben und nicht erläuterte Zusatzvereinbarungen sollten vor der Unterschrift geklärt werden. Vertragsanhänge und Hausordnungen gehören ebenfalls zu den Unterlagen, die vorher gelesen werden sollten.

5 Minuten vor der Unterschrift

Diese Punkte sollten nicht offenbleiben.

Erst unterschreiben, wenn keine zentrale Frage unbeantwortet bleibt.

Wichtigste Punkte zum Merken

  • Vorher klären, wer Hauptmieter, Untermieter oder gemeinsamer Mieter ist.
  • Grundmiete und weitere monatliche Kosten getrennt prüfen.
  • Die gesetzliche Obergrenze und Zahlungsweise der Kaution beachten.
  • Befristung und Kündigungsregelung vollständig lesen.
  • Untervermietung nicht nur mündlich innerhalb der WG vereinbaren.
  • Zimmerzustand und vorhandene Möbel beim Einzug dokumentieren.
  • Vertragsanhänge und Hausordnung ebenfalls kontrollieren.
  • Wohnungsgeberbestätigung für die Anmeldung rechtzeitig klären.

Bei einem WG-Mietvertrag entscheidet nicht allein die Höhe der Monatsmiete über das Risiko. Besonders wichtig sind das Vertragsmodell, die tatsächlichen Gesamtkosten, die Kaution, die Laufzeit und die Regelung zum Auszug einzelner Bewohner. Wer diese Punkte vor der Unterschrift prüft und den Zustand des Zimmers dokumentiert, vermeidet viele der typischen Konflikte bei einer studentischen WG.

Quelle

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und Bundesamt für Justiz über Gesetze im Internet, Bürgerliches Gesetzbuch, Bundesmeldegesetz, Verbraucherzentrale, Georg-August-Universität Göttingen und International Student Guide 2026 der Georg-August-Universität Göttingen.

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