Ein Disziplinarverfahren gegen einen Forstwissenschaftler der Georg-August-Universität Göttingen endet mit einer Herabstufung um zwei Besoldungsgruppen. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg bestätigte am Mittwoch ein früheres Urteil, das den Mann wegen sexueller Belästigung für fünf Jahre finanziell sanktioniert. Die Entscheidung ist rechtskräftig. Die betroffene Person bleibt dennoch im Beamtenverhältnis. Ein Verlust von rund 2.000 Euro monatlich gehört zu den Folgen.
Inhaltsverzeichnis:
- Gericht bestätigt Urteil des Verwaltungsgerichts Göttingen
- Universität Göttingen reagierte spät
- Professor nutzte Machtstellung gegenüber Frauen aus
Gericht bestätigt Urteil des Verwaltungsgerichts Göttingen
Bereits im Oktober 2023 hatte das Verwaltungsgericht Göttingen entschieden, dass der Professor seine beamtenrechtlichen Pflichten verletzt hat. Der Mann habe sich über Jahre hinweg sexuell übergriffig gegenüber Studentinnen, Doktorandinnen und Mitarbeiterinnen verhalten. In der Disziplinarklage wurden 44 Einzelvorwürfe aufgelistet, davon erkannte das Gericht in 9 Fällen eine sexuelle Belästigung als erwiesen an.
Die Universität und der Professor hatten Berufung gegen das Urteil eingelegt. Die Hochschule forderte seine vollständige Entlassung aus dem Beamtenverhältnis. Das Oberverwaltungsgericht entschied jedoch anders. Es verhängte nur die zweithöchste disziplinarrechtliche Sanktion – eine Herabstufung. Begründet wurde dies mit der Länge des Verfahrens, das sich über acht Jahre hingezogen hatte.
Universität Göttingen reagierte spät
Der Forstwissenschaftler wurde 2011 auf Lebenszeit an die Universität Göttingen berufen. Bereits 2012 erhielt die Gleichstellungsbeauftragte erste Hinweise auf unangemessenes Verhalten. Die damalige Universitätsleitung führte daraufhin mehrere dienstliche Gespräche mit ihm. Eine schriftliche Abmahnung erfolgte jedoch nicht. Auch nach den Gesprächen in den Jahren 2012 und 2013 änderte der Mann sein Verhalten nicht.
2017 sprach die Universität ein Hausverbot aus und entzog ihm die Dienstgeschäfte. Ein Jahr später, 2018, reichte sie Disziplinarklage ein. Ziel war die vollständige Entfernung aus dem öffentlichen Dienst. Dieses Ziel wurde jedoch nicht erreicht.
Professor nutzte Machtstellung gegenüber Frauen aus
Laut Gericht nutzte der Professor seine berufliche Position aus, um weibliche Nachwuchswissenschaftlerinnen zu erniedrigen. Ein Beispiel: Während eines Gesprächs im Dienstzimmer strich er mit dem Fuß das Bein einer Doktorandin hoch. Die Frau empfand das als Machtdemonstration. Weitere Vorfälle beinhalten das wiederholte Legen der Hand auf den Oberschenkel von Mitarbeiterinnen.
Die Richter sahen in seinem Verhalten eine gezielte Verletzung der persönlichen Würde der Betroffenen. Trotz Hinweisen und Gesprächen zeigte der Professor über Jahre hinweg kein Einsehen. Das Verfahren gilt nun als abgeschlossen, mit einer deutlichen, aber begrenzten Konsequenz für den Beamtenstatus.
Quelle: NDR